Unseren Mitgliedern steht in Egliswil eine Reithalle (20x40) inkl. Hindernismaterial zur Verfügung. Der Hallenboden besteht aus Sand. In der Wintersaison ist die Reithalle an einigen Abenden für die Vereinskurse reserviert.
Neu: der Betrag für die Einzelbenutzung kann auch per Twint mit dem QR-Code am Briefkasten beglichen werden.
Abonnemente:
Legende: Jahr (01.04. - 31.03.)/ Halbjahr Winter (1.11.-30.4.)/ Halbjahr Sommer (1.5.-31.10.)
Aktive: Fr. 250.- / Fr. 150.- / Fr. 100.-
Junioren: Fr. 150.-*
Ehren- und Freimitgl.: Fr. 250.-*/ Fr. 150.-* / Fr. 100.-*
Passivmitglieder: Fr. 650.- / Fr. 400.- / Fr. 250.-
Nichtmitglieder: Fr. 700.-/ Fr. 430.- / Fr. 270.-
Einzelbenutzung
pro Pferd und Reiter: Fr. 20.-
Depot Hallenschlüssel: einmalig Fr. 100.-
* Junioren und Ehren-& Freimitglieder können die Gebühr mit Arbeitsstunden auf CHF 0.- (Junioren) resp. CHF 200.- (Ehren- & Freimitglieder) senken, wobei 1h = CHF 10.-.
Reitbahnreglement
Grundlage:
Der Reitverein Hallwil ist Besitzer der Reithalle und des dazugehörenden Grundstückes. Eine Benützung der Halle durch Dritte ist nur über den Reitverein und dessen Reitbahnreglement möglich.
Allgemeines:
- Der Eingang der Reithalle für Pferde befindet sich auf der Südseite, wo sich auch die Lichtschalter befinden.
- Der Parkplatz für Transporter ist ebenfalls auf der Südseite der Halle
- Die Reithalle ist immer in tadellosem Zustand zu verlassen d.h. verwendetes Hindernismaterial ist im Magazin zu versorgen und das Licht ist zu löschen. Dass die Hufe ausgeräumt werden und der Vorplatz gereinigt wird, falls dieser beim Ausladen der Pferde verschmutzt wurde, sollte sebstverständlich sein.
- Die Reithalle wird immer abgeschlossen.
- Für Sachschäden haftet der Besitzer des Pferdes. Allfällige Schäden müssen unverzüglich dem Materialwart Moreno Pichierri gemeldet werden.
- Abonnemente sowie Einzelbelegungen können beim Vorstand bezogen werden.
- Bei Zuwiderhandlungen dieses Reglementes kann auf Beschluss des Vorstandes der Schlüssel entzogen werden.
- Die Benützungstarife werden auf den Reiter bezogen.
- Jugendliche dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Halle. Der Reitverein lehnt jede Haftung bei Unfällen ab. Schlüssel werden deshalb auch nur an die Eltern abgegeben, diese tragen die volle Verantwortung bei Unfällen sowie für den Hallenschlüssel.
Kommerzieller Reitbetrieb
Bei kommerziellem Reitbetrieb gelten Ansätze nach Absprache mit dem Vorstand
Andere Belegungen
Ansätze nach Absprache mit dem Vorstand
Dieses Reglement ersetzte dasjenige vom 23. Januar 1987 und tritt nach Genehmigung der Generalversammlung vom 7.3.2008 sofort in Kraft
Boniswil, 7.3.2008
Der Vorstand